Rechtliches
AGB
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lyonic GmbH & Co. KG, Ludwig-Erhard-Allee 20, 33719 Bielefeld (im Folgenden Lyonic), und ihren Kunden (im Folgenden Kunde) über Leistungen im Performance Marketing, insbesondere die Betreuung von Google Ads und Microsoft Advertising, Google Shopping und Merchant Center, Tracking, Analyse und Beratung.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt Lyonic nicht. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils vereinbarten Fassung auch für künftige Verträge zwischen den Parteien über gleichartige Leistungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Lyonic ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB, zum Beispiel per E-Mail) zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn Lyonic in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Lyonic, durch eine Auftragsbestätigung von Lyonic oder durch einen von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag zustande. Jede dieser Vereinbarungen heißt in diesen AGB Einzelvertrag.
- Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge:
- der Einzelvertrag, insbesondere mit Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit,
- die Leistungsbeschreibung von Lyonic,
- diese AGB.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Zu Beweiszwecken halten die Parteien wesentliche Absprachen in Textform fest.
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag und der Leistungsbeschreibung. Lyonic erbringt überwiegend Dienstleistungen. Einer Abnahme im Sinne der §§ 640 ff. BGB bedarf es nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Lyonic erbringt die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Fachpraxis. Lyonic plant die Optimierungsarbeiten selbständig. Die Leistungen erfolgen an Werktagen (Montag bis Freitag, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen), soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn Lyonic sie in Textform bestätigt hat und der Kunde die dafür nötige Mitwirkung (§ 6) rechtzeitig erbracht hat.
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs beauftragt der Kunde gesondert. Zusätzliche Leistungen, die Lyonic freiwillig und ohne Vergütung erbringt, kann Lyonic mit Wirkung für die Zukunft einstellen. Lyonic teilt das dem Kunden vorher mit.
- Soweit Lyonic eigene technische Dienste bereitstellt, zum Beispiel die Lyonic CSS, Server für Server-Side-Tracking oder Dashboards, kann Lyonic sie für Wartung kurzzeitig unterbrechen. Geplante Wartungen kündigt Lyonic nach Möglichkeit vorher an und legt sie in verkehrsarme Zeiten.
- Lyonic kann Unterauftragnehmer und technische Dienste einsetzen. Lyonic bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten zusätzlich § 14 und § 15.
- Lyonic kann auch für Wettbewerber des Kunden tätig sein. Lyonic nutzt dabei keine vertraulichen Informationen, Daten oder Strategien des Kunden für andere Kunden.
- Lyonic schuldet eine sorgfältige Betreuung, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Umsätze, Conversions, Klickpreise, ROAS-Werte, Einblendungen oder Platzierungen.
- Ob und wie Anzeigen ausgespielt werden, entscheiden die Algorithmen der Werbeplattformen. Das Ergebnis hängt außerdem von Faktoren ab, die beim Kunden oder am Markt liegen, etwa Budget, Sortiment, Preise, Verfügbarkeit, Website, Wettbewerb, Saison und Freigaben.
- Prognosen und Forecasts von Lyonic sind begründete Schätzungen auf Grundlage vergangener Daten. Sie sind keine Zusicherung.
- Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis gilt nur, wenn Lyonic sie im Einzelvertrag ausdrücklich als Garantie bezeichnet.
- Das Werbebudget legt der Kunde fest. Lyonic verteilt es in der Regel auf Tagesbudgets der Kampagnen. Änderungen des Werbebudgets teilt der Kunde in Textform mit.
- Die Werbekosten bezahlt der Kunde direkt an die Werbeplattform über ein Zahlungsmittel, das er in seinem Konto hinterlegt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Die Werbeplattformen steuern die tägliche Ausgabe selbst. Bei Google Ads kann sie an einzelnen Tagen bis zum Doppelten des Tagesbudgets betragen, im Kalendermonat aber nicht mehr als das durchschnittliche Tagesbudget mal 30,4. Ist das Tagesbudget aufgebraucht, werden an diesem Tag keine Anzeigen mehr ausgespielt. Abweichungen dieser Art sind kein Mangel der Leistung von Lyonic.
- Rechnet Lyonic die Werbekosten ausnahmsweise selbst ab, verrechnet Lyonic Über- und Unterschreitungen im Folgemonat und zum Vertragsende mit der Schlussrechnung.
- Maßgeblich ist das Werbebudget, das der Kunde in Textform festgelegt hat. Mündliche oder telefonische Budgetangaben bestätigt Lyonic in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen, gilt die Bestätigung. Sind Angaben unklar, fragt Lyonic nach und darf bis zur Klärung das zuletzt bestätigte Budget fortführen.
- Der Kunde hat jederzeit Einblick in sein Werbekonto und erhält die Abrechnungen der Werbeplattform direkt oder, bei Abrechnung über Lyonic nach § 10 Abs. 7, mit der Rechnung von Lyonic. Er prüft die Ausgaben regelmäßig, mindestens mit jeder Abrechnung, und meldet Abweichungen vom vereinbarten Budget unverzüglich in Textform. Lyonic empfiehlt, im Zahlungsprofil der Plattform eine monatliche Obergrenze oder ein Kontobudget zu hinterlegen, und richtet sie auf Wunsch ein.
- Überschreiten die Ausgaben das vereinbarte Budget durch einen Fehler von Lyonic, ersetzt Lyonic die Mehrkosten nach § 18. Umsätze und Conversion-Werte, die mit den Mehrausgaben erzielt wurden, werden angerechnet. Mehrkosten, die entstehen, nachdem der Kunde die Abweichung bei der Prüfung nach Absatz 6 hätte erkennen können, trägt der Kunde nach § 254 BGB anteilig selbst.
- Der Kunde unterstützt Lyonic bei der Leistung. Er wirkt insbesondere wie folgt mit:
- Er gewährt Lyonic die nötigen Zugänge, zum Beispiel zu Google Ads, Merchant Center, Google Tag Manager, Google Analytics oder Matomo und, soweit für Tracking oder Feed nötig, zum Shop-Backend. Zugänge richtet er mit personengebundenen Benutzern ein und schickt keine Passwörter per E-Mail.
- Er hinterlegt in seinen Werbekonten ein gültiges Zahlungsmittel und stellt das vereinbarte Werbebudget bereit.
- Er sorgt dafür, dass auf seiner Website ein rechtskonformes Einwilligungsmanagement (Consent-Banner) läuft, und bindet Tracking-Codes nach Vorgabe von Lyonic ein oder lässt Lyonic das tun.
- Er stellt einen Produktdatenexport aus dem Shop bereit und informiert Lyonic über Änderungen an Shop, Sortiment, Preisen, Versandkosten, Rückgaberegeln und Aktionen, die Anzeigen oder Feed betreffen.
- Er gibt Freigaben, um die Lyonic bittet, zum Beispiel für neue Kampagnen, Budgetänderungen oder Anzeigentexte mit Werbeaussagen, innerhalb von fünf Werktagen oder teilt mit, was geändert werden soll.
- Er benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann.
- Er schützt seine eigenen Zugänge zu Werbekonten, Shop und Zahlungsprofil angemessen, insbesondere mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, und informiert Lyonic unverzüglich über einen Verdacht auf unbefugten Zugriff.
- Der Kunde macht wahrheitsgemäße Angaben und prüft die von ihm gelieferten Daten sorgfältig auf Fehler. Lyonic prüft diese Angaben nicht umfassend, weist aber auf erkennbare Widersprüche hin.
- Der Kunde teilt Lyonic rechtzeitig alle Umstände mit, die für die Leistung wichtig sein können. Das gilt auch für Umstände, die ihm erst während der Laufzeit bekannt werden.
- Der Kunde hält die technischen Anforderungen ein, die Lyonic ihm vor Leistungsbeginn mitgeteilt hat, zum Beispiel zum Feedformat oder zur Einbindung des Trackings.
- Kommt der Kunde einer Mitwirkung trotz Erinnerung nicht nach, verschieben sich davon abhängige Termine entsprechend. Die vereinbarte Vergütung bleibt geschuldet, soweit Lyonic die Mitwirkung rechtzeitig und konkret angefordert hat.
- Kann eine Partei wegen Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, vereinbarte Inhalte oder Leistungen nicht bereitstellen, informiert sie die andere Partei unverzüglich. Die Parteien stimmen dann gemeinsam eine angepasste Lösung ab.
- Der Kunde hat einen festen Ansprechpartner bei Lyonic. Die Kommunikation läuft in der Regel über die zentrale E-Mail-Adresse des Teams, gemeinsame Dokumente und Video-Calls. So bleibt das Wissen über das Konto im Team, auch bei Urlaub oder Krankheit.
- Lyonic beantwortet Anfragen an Werktagen in der Regel innerhalb von einem Werktag. Dringende Fälle, etwa gesperrte Konten oder ausgefallenes Tracking, behandelt Lyonic vorrangig.
- Lyonic stellt monatlich ein Reporting zu den vereinbarten Kennzahlen bereit und bespricht die Ergebnisse in regelmäßigen Terminen per Video-Call. Auf Wunsch stellt Lyonic ein Live-Dashboard bereit. Den genauen Umfang regeln der Einzelvertrag und die Leistungsbeschreibung.
- Erklärungen, die den Vertrag betreffen, etwa Kündigungen, Budgetänderungen oder Freigaben, geben die Parteien in Textform ab. Eine E-Mail genügt.
- Vergütung und Abrechnungsweise ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Kosten Dritter, die für die Leistung nötig sind, zum Beispiel Werbekosten der Plattformen, Lizenzen für Feed- oder Tracking-Werkzeuge oder Serverkosten, trägt der Kunde. Die Werbekosten bezahlt der Kunde nach § 5 Abs. 2 direkt an die Plattform. Andere Kosten Dritter nennt Lyonic im Einzelvertrag. Neue Kosten Dritter entstehen nur nach vorheriger Freigabe des Kunden in Textform.
- Ist eine prozentuale Servicegebühr auf das Werbebudget vereinbart, richtet sich ihre Berechnung nach dem Einzelvertrag. Regelt der Einzelvertrag das nicht, sind die im Abrechnungsmonat tatsächlich angefallenen Werbekosten der betreuten Konten maßgeblich, so wie die Plattform sie abrechnet.
- Soweit der Einzelvertrag nichts anderes regelt, stellt Lyonic laufende Monatsvergütungen zu Beginn des jeweiligen Monats in Rechnung und einmalige Leistungen nach ihrem Abschluss. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Lyonic kann Rechnungen per E-Mail übermitteln.
- Einwendungen gegen eine Rechnung soll der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform mitteilen, damit Lyonic sie zügig klären kann. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Lyonic berechnet im Verzug Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Ist der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, kann Lyonic nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen die weiteren Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. Werbekonten, Kampagnen und Daten des Kunden bleiben davon unberührt. Lyonic pausiert oder löscht deswegen nichts.
- Der Kunde kann Ansprüche gegen Lyonic nur mit vorheriger Zustimmung von Lyonic in Textform an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Beginn, Laufzeit, eine etwaige Mindestlaufzeit, eine etwaige Verlängerung und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
- Regelt der Einzelvertrag keine Laufzeit, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn dann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Regelt der Einzelvertrag eine Mindestlaufzeit, aber nicht, was danach gilt, kann der Vertrag mit derselben Frist zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, läuft er danach auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit derselben Frist zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in einer Pflichtverletzung, ist die Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Frist zulässig, in der Regel 14 Tage, es sei denn, die Abmahnung ist nach § 314 Abs. 2 BGB entbehrlich. Ein wichtiger Grund für Lyonic liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder wenn er eine wesentliche Mitwirkung trotz Fristsetzung nicht erbringt und die Leistung dadurch dauerhaft nicht möglich ist.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt, zum Beispiel an kontakt@lyonic.de.
- Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erfüllen beide Parteien ihre Pflichten, der Kunde insbesondere die Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Regeln zur Übergabe (§ 10), zum Datenschutz (§ 15) und zur Vertraulichkeit (§ 16) gelten über das Vertragsende hinaus.
- Werbekonten (zum Beispiel Google Ads, Microsoft Advertising), Merchant-Center-Konten, Analyse- und Tag-Manager-Konten des Kunden gehören dem Kunden. Das gilt auch für Konten, die Lyonic für den Kunden neu anlegt. Lyonic legt solche Konten auf den Namen des Kunden an und räumt ihm spätestens mit Abschluss des Setups Administratorrechte ein.
- Der Kunde behält während der gesamten Zusammenarbeit volle Zugriffsrechte auf seine Konten. Lyonic erhält Zugriff nur für die Dauer des Vertrags und nur in dem Umfang, der für die Leistung nötig ist, in der Regel über die Verknüpfung mit dem Verwaltungskonto (MCC) von Lyonic.
- Lyonic löscht keine Konten, Kampagnen, Anzeigen, Zielgruppen, Conversion-Aktionen, Feeds oder Daten des Kunden, weder während der Zusammenarbeit noch nach deren Ende. Während der Laufzeit entfernt oder pausiert Lyonic einzelne Elemente nur im Rahmen der üblichen Optimierung. Ausgenommen sind allein die Dienste nach Absatz 6.
- Zum Vertragsende übergibt Lyonic die Konten geordnet. Dazu gehören die Kampagnen im zuletzt aktiven Zustand, sofern der Kunde nichts anderes wünscht, eine kurze schriftliche Übersicht über Kontostruktur, Gebotsstrategien, Conversion-Aktionen, Feedregeln und laufende Tests sowie der Hinweis auf die Dienste, die nach Absatz 6 mit dem Vertrag enden. Auf Wunsch des Kunden pausiert Lyonic die Kampagnen zum Vertragsende.
- Nach der Übergabe entfernt Lyonic seinen Zugriff und die Verknüpfung mit dem Verwaltungskonto von Lyonic, spätestens 14 Tage nach Vertragsende. Der Kunde kann die Verknüpfung jederzeit auch selbst lösen.
- Zwei Dienste stellt Lyonic selbst bereit. Sie enden mit dem Vertrag, soweit nichts anderes vereinbart ist:
- Lyonic CSS: Lyonic kann die Verknüpfung des Merchant Centers mit der Lyonic CSS zum Vertragsende beenden. Der Kunde kann dann zu einem anderen CSS-Anbieter oder zu Google Shopping wechseln.
- Tracking-Server von Lyonic: Einen von Lyonic betriebenen Server für Server-Side-Tracking kann Lyonic zum Vertragsende abschalten und die darauf gespeicherten Daten nach 30 Tagen löschen. Die Konfiguration im Tag Manager des Kunden bleibt erhalten.
- Rechnet Lyonic die Werbekosten ausnahmsweise über ein eigenes Zahlungsprofil ab, gilt:
- Das Werbekonto gehört auch in diesem Fall dem Kunden (Absatz 1). Lyonic legt nur die Zahlung bei der Plattform vor.
- Lyonic stellt die Werbekosten in der Höhe in Rechnung, in der die Plattform sie berechnet hat, zuzüglich einer im Einzelvertrag vereinbarten Gebühr. Lyonic kann dafür eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit in Höhe der voraussichtlichen Werbekosten eines Monats verlangen.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung von Werbekosten in Verzug, darf Lyonic die Kampagnen nach Ankündigung in Textform pausieren, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
- Vor Vertragsende hinterlegt der Kunde ein eigenes Zahlungsprofil im Werbekonto. Bis zum Wechsel angefallene Werbekosten zahlt der Kunde. Geschieht der Wechsel nicht, darf Lyonic die Kampagnen zum Vertragsende pausieren. Löschen darf Lyonic sie auch in diesem Fall nicht.
- Die Leistungen hängen von den Richtlinien und technischen Vorgaben der Werbeplattformen ab, zum Beispiel den Google-Werberichtlinien und den Richtlinien des Merchant Centers. Diese können sich jederzeit ändern. Lyonic beachtet die Richtlinien bei allen Arbeiten in den Konten.
- Für Shop, Produkte, Preise, Versand- und Rückgabebedingungen, Impressum, Werbeaussagen und die übrigen Inhalte seiner Website ist der Kunde verantwortlich, auch im Hinblick auf die Richtlinien der Plattformen und die Rechte Dritter. Lyonic prüft die Website nicht umfassend, weist aber auf erkennbare Risiken hin.
- Lyonic erstellt Keywords und Anzeigen mit fachlicher Sorgfalt und vermeidet erkennbare Rechtsverstöße, insbesondere die Nutzung fremder Marken. Eine umfassende Rechtsprüfung schuldet Lyonic nicht. Auf branchenspezifische Werbevorschriften, zum Beispiel für Heilmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Glücksspiel, weist der Kunde Lyonic vor Beginn hin.
- Sperrt oder beschränkt eine Plattform ein Konto, eine Kampagne oder Produkte, informiert Lyonic den Kunden unverzüglich, analysiert die Ursache und unterstützt bei der Behebung und beim Einspruch, soweit die Ursache in den von Lyonic betreuten Konten liegt. Liegt die Ursache im Shop oder in den Produkten, berät Lyonic und der Kunde setzt um. Aufwand, der deutlich über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, stimmt Lyonic vorher mit dem Kunden ab.
- Entscheidungen der Plattformen kann Lyonic nicht beeinflussen. Für Sperrungen haftet Lyonic nur, wenn Lyonic sie durch einen schuldhaften Verstoß gegen die Richtlinien verursacht hat.
- Kampagnen, Anzeigengruppen, Anzeigen und Anzeigentexte, Keywords, Zielgruppen, Assets, Conversion-Aktionen, Tag-Manager-Container, Feedregeln und Zusatzfeeds, die Lyonic in den Konten des Kunden anlegt oder für den Kunden erstellt, darf der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, bearbeiten und weiterverwenden, auch nach Vertragsende und auch durch eine andere Agentur. Soweit an diesen Ergebnissen Schutzrechte entstehen, räumt Lyonic dem Kunden daran mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung ein einfaches, übertragbares und unbefristetes Nutzungsrecht ein.
- Der Kunde darf in seinen Konten jederzeit selbst Änderungen vornehmen. Er soll Lyonic darüber vorher informieren. Für Folgen von Änderungen, die der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte ohne Abstimmung vornehmen, ist Lyonic nicht verantwortlich.
- Inhalte, die der Kunde liefert, etwa Logos, Produktbilder, Texte und Produktdaten, bleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Lyonic die für die Leistung nötigen Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrags ein und sichert zu, dass er über diese Rechte verfügt.
- Bei Lyonic bleiben alle Rechte an eigenen Vorlagen, Methoden, Skripten, Software, Werkzeugen, Dashboard-Vorlagen und am allgemeinen Know-how, auch wenn Lyonic sie bei der Leistung für den Kunden einsetzt. Soweit solche Werkzeuge Teil der Leistung sind, darf der Kunde sie während der Vertragsdauer nutzen.
- Konzepte, Strategiepapiere und Reports, die Lyonic für den Kunden erstellt, darf der Kunde für eigene Zwecke unbefristet nutzen, aber nicht als eigenes Angebot an Dritte weiterverkaufen.
- Lyonic darf Namen und Logo des Kunden als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und in Angeboten nennen, auch nach Vertragsende. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Lyonic entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen aus allen Medien, die Lyonic selbst ändern kann.
- Case Studies, Zitate, Bewertungen und Kennzahlen aus den Konten des Kunden veröffentlicht Lyonic nur nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden im Einzelfall in Textform. Lyonic legt dem Kunden den Text vor der Veröffentlichung vor. Kennzahlen veröffentlicht Lyonic nur als relative Werte, zum Beispiel als prozentuale Veränderung. Absolute Umsätze und Budgets veröffentlicht Lyonic nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
- Anonymisierte und zusammengefasste Auswertungen über viele Konten, bei denen kein einzelner Kunde erkennbar ist, darf Lyonic ohne gesonderte Zustimmung veröffentlichen.
- Lyonic setzt für Analysen, Entwürfe von Texten und Anzeigen, Auswertungen und Routineaufgaben Software und KI-Werkzeuge ein, insbesondere Sprachmodelle (zum Beispiel Claude von Anthropic) sowie Werkzeuge der Werbeplattformen (zum Beispiel von Google und Microsoft). Ergebnisse von KI-Werkzeugen prüft ein Mitarbeiter von Lyonic, bevor sie in den Konten des Kunden veröffentlicht werden.
- Automatisierte Funktionen der Werbeplattformen selbst, zum Beispiel Gebotsstrategien, Performance Max oder AI Max, steuern die Plattformen. Lyonic richtet sie ein und überwacht sie.
- Lyonic nutzt für Daten des Kunden nur Dienste, deren Anbieter sich vertraglich verpflichten, diese Daten nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden und nur zur Erbringung ihres Dienstes zu verarbeiten. Zugangsdaten, Passwörter und Zahlungsdaten des Kunden gibt Lyonic nicht in KI-Werkzeuge ein.
- Welche Unterauftragsverarbeiter Lyonic für personenbezogene Daten einsetzt, regelt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach § 15. Über neue oder ausgetauschte Unterauftragsverarbeiter informiert Lyonic den Kunden mindestens 30 Tage vorher in Textform. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.
- Personenbezogene Daten übermittelt Lyonic in Länder außerhalb der EU und des EWR nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (zum Beispiel EU-US Data Privacy Framework) oder der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.
- Die Weitergabe vertraulicher Informationen an die in diesem Paragrafen genannten Dienste ist keine Verletzung der Vertraulichkeit nach § 16, soweit sie für die Leistung nötig ist und die Dienste zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Beide Parteien halten die geltenden Datenschutzvorschriften ein, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
- Soweit Lyonic im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in Anlage 1 zu diesen AGB (AVV) Bestandteil des Vertrags. Der AVV gilt mit dem Vertragsschluss, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf. Lyonic übermittelt ihn mit dem Angebot, stellt ihn unter lyonic.de/avv bereit und schickt ihn auf Wunsch jederzeit per E-Mail.
- Möchte der Kunde einen eigenen AVV verwenden oder einen gesondert unterzeichneten AVV abschließen, stimmen die Parteien ihn gemeinsam ab. Ein von beiden Parteien unterzeichneter AVV ersetzt Anlage 1. Bis zur Unterzeichnung gilt Anlage 1.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden geht der AVV diesen AGB und dem Einzelvertrag vor.
- Lyonic schützt die Daten des Kunden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere durch Zugriff nur nach dem Erforderlichkeitsprinzip, Zwei-Faktor-Anmeldung für Konten mit Kundenzugriff und Verschlüsselung bei der Übertragung. Die Einzelheiten stehen im AVV.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung auf seiner Website und in seinen Konten eine Rechtsgrundlage hat, insbesondere für Einwilligungen der Websitebesucher (Consent-Banner), für seine Datenschutzerklärung und für die Weitergabe von Kundenlisten an Werbeplattformen.
- Personenbezogene Daten von Ansprechpartnern des Kunden, die Lyonic für Vertragsabwicklung, Abrechnung und Kommunikation verarbeitet, verarbeitet Lyonic als eigener Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von Lyonic. Lyonic verkauft keine Daten des Kunden.
- Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für die Zusammenarbeit. Vertraulich sind insbesondere Kontodaten, Kennzahlen, Umsätze, Margen, Strategien und Preise.
- Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dafür verantwortlich ist, die einer Partei schon vorher rechtmäßig bekannt waren oder die sie unabhängig selbst entwickelt hat.
- Eine Weitergabe ist zulässig an Mitarbeiter, an Unterauftragnehmer und an Dienste nach § 14, die selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater sowie soweit ein Gesetz, ein Gericht oder eine Behörde es verlangt. Referenzen nach § 13 bleiben zulässig.
- Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
- Mängel sind Abweichungen einer Leistung von Einzelvertrag oder Leistungsbeschreibung, die ihre Nutzung für den vertragsgemäßen Zweck einschränken. Der Kunde teilt Mängel Lyonic möglichst konkret in Textform mit. Die Parteien arbeiten bei Analyse und Behebung zusammen. Lyonic bessert Mängel ohne Kosten für den Kunden nach.
- Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit der Mangel auf Änderungen beruht, die der Kunde oder ein Dritter ohne Abstimmung mit Lyonic vorgenommen hat.
- Lyonic schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Diensten Dritter, insbesondere der Werbeplattformen, der Analysewerkzeuge und der Shopsysteme.
- Messwerte der Plattformen und Analysewerkzeuge sind Näherungen. Einschränkungen durch Einwilligungsentscheidungen der Nutzer, Werbeblocker oder Schutzfunktionen der Browser sind kein Mangel der Leistung von Lyonic.
- Lyonic haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lyonic nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an Lyonic gezahlt hat. Dieser Höchstbetrag gilt für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Lyonic.
- Die Haftung nach der DSGVO richtet sich nach Art. 82 DSGVO und dem AVV.
- Werbeausgaben, die innerhalb des vom Kunden freigegebenen Budgets nach den Regeln der Plattform angefallen sind, sind kein Schaden, für den Lyonic einzustehen hat, sofern Lyonic die Kampagnen fachgerecht eingerichtet hat.
- Lyonic hat Schäden durch unbefugte Zugriffe Dritter, etwa Hackerangriffe, sowie durch Störungen oder Fehler der Werbeplattformen nicht zu vertreten, sofern Lyonic die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat, insbesondere Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle eigenen Zugänge. Lyonic meldet einen erkannten Angriff unverzüglich und hilft, den Schaden zu begrenzen.
- Handelt Lyonic nach einer Anweisung des Kunden, haftet Lyonic nicht für Folgen, die sich aus einer unklaren oder missverständlichen Anweisung ergeben, es sei denn, Lyonic hätte die Unklarheit erkennen und nachfragen müssen.
- Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Erbringung der Leistung. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantien und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Kunde stellt Lyonic von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden gelieferten Inhalten, seinen Produkten, seiner Website oder seinen Angaben beruhen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
- Lyonic informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Abstimmung an und gibt dem Kunden Gelegenheit, sie abzuwehren.
- Lyonic kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung wegen neuer Gesetze, neuer Rechtsprechung oder geänderter Bedingungen der Werbeplattformen nötig ist und Leistung und Vergütung nicht betrifft.
- Lyonic teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weist Lyonic in der Mitteilung hin.
- Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB weiter. Beide Parteien können den Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat kündigen.
- Andere Änderungen vereinbaren die Parteien ausdrücklich.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bielefeld.
- Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage 1: Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV)
