AGB

§1 Gegenstand & Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lyonic GmbH & Co. KG (im Folgenden Lyonic) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden Kunde). Die Leistungen von Lyonic erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Lyonic und dem Kunden oder seinem Rechtsnachfolger, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von Lyonic nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt und anerkannt werden.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag zwischen Lyonic und dem Kunden kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder einen gesonderten Dienstleistungsvertrag zustande. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Lyonic schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.

§3 Preise & Vergütung
  1. Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform und mit einer angemessenen Frist mitzuteilen.
  2. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Etwaige anfallende Kosten Dritter im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen werden vom Kunden getragen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
§4 Zahlungsbedingungen & Rechnungstellung
  1. Am Ende der Beratung bzw. Umsetzung von Maßnahmen wird die vereinbarte Vergütung mit Rechnungsstellung fällig, soweit dies nicht anders vereinbart wurde. Es bedarf keiner Abnahme im Sinne des §§ 640 ff. BGB.
  2. Soweit vertraglich eine prozentuale Servicepauschale (Handlingfee) vereinbart wurde, so gilt das vom Kunden mitgeteilte einzusetzende Werbebudget als Grundlage für die Rechnungsstellung von Lyonic, auch wenn das tatsächlich eingesetzte Werbebudget hiervon abweicht.
  3. Rechnungen von Lyonic gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Einwendungen sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgeschlossen.
  4. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von Lyonic gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E- Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
  5. Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand, kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, oder verletzt er weitere Mitwirkungspflichten nach §6 kann Lyonic die gesamten während der aktuellen Mindestlaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge und Kosten sofort fällig in Rechnung stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht Lyonic zu, bis keine Verletzungen gegen die Mitwirkungspflichten nach §6 mehr vorliegen. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt.
  6. Bei Zahlungsverzug ist Lyonic berechtigt, dem Kunden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Die Verzugszinsen sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
  7. Lyonic ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen, oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung von Lyonic nicht nachkommt.
  8. Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
  9. Eine Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von Lyonic.
§5 Vertragslaufzeit, Kündigung & Stornierung
  1. Der zwischen Lyonic und dem Kunden geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
  2. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um die vereinbarte Laufzeit, wenn nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit der Verlängerung widersprochen wird.
  3. Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, können von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
  4. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verletzt und trotz schriftlicher Mahnung durch die andere Partei den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb von 7 Tagen nach Mahnung wiederherstellt. Die Mahnung hat den Pflichtverstoß konkret zu bezeichnen und auf die Möglichkeiten der Kündigung aus wichtigem Grund zu verweisen. Für Lyonic ist ein wichtiger Grund unter anderem die Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden.
  5. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung Lyonic behält seinen Anspruch auf sämtliche noch anfallende Vergütungen und Provisionen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Vertragspartner zudem zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verpflichtet. Gegebenenfalls über die Vertragslaufzeit hinausgehende Verpflichtungen, insbesondere bezüglich des Datenschutzes und der Geheimhaltung, bleiben davon unberührt.
  6. Lyonic behält sich vor von ihr erstellte Werbekonten und Kampagnen und damit im Zusammenhang stehende Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnis zu pausieren oder zu löschen, soweit dies nicht anders vereinbart wurde.
  7. Eine Stornierung des Vertrages von Seiten des Kunden kann, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bis zu 20 Tage vor dem vereinbarten Aktionsbeginn vorgenommen werden. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, seine Aktion auf einen Zeitraum von 3 Monaten nach vereinbartem Aktionsbeginn zu verschieben. Andernfalls behält sich Lyonic die Berechnung einer Stornopauschale von maximal 60% des jeweiligen Auftragswertes vor.
  8. Sämtliche Kündigungen und Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
§6 Leistungserbringung
  1. Lyonic wird die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen dem jeweiligen Stand der Technik angepasst durchführen. Klarstellend wird allerdings festgehalten, dass Lyonic keinen konkreten Erfolg schuldet.
  2. Die Anzahl von Einblendungen, Klicks und Conversions kann prognostiziert, jedoch nicht zugesichert werden. Es gibt keine Gewähr auf dauerhafte Anzeigenschaltung oder feste Positionierung in Netzwerken, soweit es nicht anders vereinbart wurde.
  3. Das Werbebudget wird im Regelfall auf Tagesbudgets aufgeteilt. Dies erfolgt jeweils entsprechend der Anzahl der durchschnittlichen Anzahl von Tagen eines Monats bzw. anhand der Dauer der Aktion. Das Werbebudget kann je nach Nachfrage und Anzahl vermittelter Klicks und Impressions an einem Tag frühzeitig aufgebraucht sein. Ist das Tagesbudget aufgebraucht, werden an diesem Tag keine Anzeigen mehr geschaltet.
  4. Ebenso kann das Werbebudget im Monat um insgesamt bis zu 20% vom eingestellten Werbebudget abweichen. Erfolgt die Fakturierung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Paid Media Anbieter, so hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von Lyonic. Kauft Lyonic Werbeplätze beim jeweiligen Paid Media Anbieter für den Kunden auf eigene Rechnung ein, so wird die Differenz zum angesetztem Werbebudget in die Folgemonate übernommen, es sei denn, es handelt sich um einmalige Werbeaktionen. Die Differenz geht nach Beendigung des Vertrags ausschließlich zu Lasten des Kunden.
  5. Lyonic ist berechtigt, zu Zwecken der Wartung und zur Durchführung von Reparaturen die Erbringung einzelner Leistungen oder Teile davon in für den Kunden zumutbarem Ausmaß zu unterbrechen. Dies begründet bei fehlendem Verschulden der Lyonic keine Regress- oder Ersatzansprüche des Kunden jedweder Art gegen die Lyonic.
  6. Vom Kunden gewünschte Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn Lyonic diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung getroffen hat.
  7. Lyonic hat das Recht, auch mit Wettbewerbern des Kunden entsprechende Verträge zu schließen.
  8. Soweit nicht gesondert spezielle Leistungszeiten vereinbart wurden, wird Lyonic in eigenem Ermessen festlegen, wann Leistungen gegenüber dem Kunden erbracht werden. Klarstellend wird festgehalten, dass Lyonic, soweit nicht anderweitig vereinbart, den Arbeitseinsatz schuldet, der dafür notwendig ist, um den Leistungspflichten gegenüber dem Kunden angemessen nachzukommen.
  9. Leistungen, die über den Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung oder einer Ergänzung des Vertrages. Soweit von Lyonic zusätzliche Dienste und Leistungen kostenfrei erbracht werden, können diese zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung gestoppt werden.
  10. Es steht im Ermessen von Lyonic, zur Ausführung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen.
  11. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungserbringung Werbeplattformen auf den Richtlinien der jeweiligen Anbieter unterliegen. Lyonic bemüht sich, diese Richtlinien einzuhalten. Nichtsdestotrotz hat Lyonic keinen Einfluss darauf, dass Werbekonten ohne Vorankündigung vom Anbieter gesperrt werden können.
§7 Mitwirkungspflichten
  1. Der Kunden verpflichtet sich zur Unterstützung der von der Lyonic geleisteten Maßnahmen. Der Kunden liefert der Lyonic alle Informationen, Daten und Zugänge zu Werbekonten, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Lyonic ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet. Auf auffallende Widersprüche wird Lyonic den Kunden jedoch hinweisen.
  3. Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm gelieferte Inhalte, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von Lyonic stehen, nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder pornografischen Inhalte oder solche Inhalte enthalten, die den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohle zu beeinträchtigen.
  4. Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, dass alle Informationen und Unterlagen, die zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und zur ordnungsgemäßen Durchführung der Zusammenarbeit erforderlich sind, in einer zur Erfüllung geeigneten Form rechtzeitig und vollständig vor der vereinbarten Auftragsumsetzung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus zeigt der Kunde alle Vorgänge und Umstände an, die für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die dem Kunden erst während der Vertragslaufzeit bekannt werden. Projektverzögerungen aufgrund des Umstandes, dass der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden und berühren den Vergütungsanspruch von Lyonic nicht.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, von Lyonic geforderte technische und inhaltliche Spezifikationen strikt einzuhalten. Etwaige aus der Nichteinhaltung dieser Spezifikationen folgende Verzögerungen und/oder Änderungen der von Lyonic erbrachten Leistungen gehen zu Lasten des Kunden und begründen keine Ansprüche gegen Lyonic.
  6. Soweit eine Partei durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Bereitstellung der vertraglich vorgesehenen Leistung und/oder Inhalte gehindert wird, informiert sie die jeweils andere Partei entsprechend und übermittelt unverzüglich den Umständen angepasste Inhalte und/oder Leistungen.
  7. Der Kunde stimmt der Weitergabe seiner Inhalte, Daten und sonstigen Angaben an Dritte insoweit zu, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien oder zur Auftragsabwicklung notwendig und erforderlich ist.
  8. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Lyonic auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort, kann jedoch auf schriftliche Anforderung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden untersagt werden.
§8 Eigentumsrechte, Urheberschutz & Nutzungsrechte
  1. Die Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den von Lyonic erbrachten Leistungen verbleiben bei Lyonic, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Lyonic überträgt dem Kunden einfache, zeitlich und räumlich begrenzte Nutzungsrechte für die Verwertung der vollständigen und als vertragsgemäß abgelieferten Leistung (Arbeitsergebnisse) während der Vertragsdauer.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Inhalte und Informationen ohne Zustimmung von Lyonic an Dritte weiter zu veräußern oder außerhalb ihrer Zweckbestimmung anderweitig zur Verfügung zu stellen.
  4. Änderungen der von Lyonic erbrachten Leistungen durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lyonic zulässig.
§9 Gewährleistung und Haftung
  1. Die Lyonic wird seine Leistungen im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben und übernimmt weder Gewähr oder Garantie für eine ununterbrochene und/oder störungsfreie ständige Verfügbarkeit seiner Leistungen noch insbesondere für Leitungs- und/oder Anbindungsausfälle, Hard- und/oder Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter (z.B. Viren oder „denial of services attacks“). Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Auftreten solcher Unterbrechungen und/oder Störungen keine Regress- oder Ersatzansprüche jeglicher Art begründet.
  2. Mängel sind Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, welche die Nutzung für den vertragsgemäßen Gebrauch einschränken. Auftretende Mängel müssen Lyonic detailliert mitgeteilt werden. Die Parteien wirken bei Mängelanalyse und -behebung zusammen. Die Nacherfüllung erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung ohne Kosten für den Kunden.
  3. Mängelansprüche des Kunden können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der vertragsgegenständlichen Leistung oder deren Umgebung druchgeführt hat oder durch Dritte hat durchführen lassen.
  4. Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht, wenn der Kunde die Leistungen unter gegenüber der Vereinbarung abweichenden Einsatzbedingungen nutzt. Dabei obliegt dem Kunden der Nachweis, dass der Mangel nicht durch ein solches Abweichen verursacht wurde.
  5. Die Ansprüche auf Schadensersatz wegen nicht von Lyonic zu vertretender Mangelhaftigkeit zu Vertragsbeginn sowie lediglich fahrlässige Mangelhaftigkeit nach Vertragsbeginn sind ausgeschlossen.
  6. Lyonic haftet nicht für technische Störungen, deren Ursachen nicht im Verantwortungsbereich von Lyonic liegen sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Es kann in Ausnahmefällen dazu kommen, dass einzelne Daten, Leistungen oder sonstige technische oder tatsächliche Vorgänge von der Lyonic nicht erfasst oder korrekt verrechnet werden können. Ein darauf beruhender Anspruch – insbesondere ein Schadens- oder Wertersatzanspruch – gegenüber Lyonic seitens des Kunden ist ausgeschlossen.
  7. Die Lyonic haftet lediglich für Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder aufgrund des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haftet die Lyonic nur, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
  8. Die Lyonic haftet im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht und außervertraglich dem Grunde nach nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Garantien, vertragswesentlichen Pflichten sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, der Höhe nach nur für den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Dieser bemisst sich anhand des durchschnittlichen monatlichen Auftragsvolumens innerhalb der letzten sechs Monate.
  9. Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden und/oder entgangenen Gewinn ist bei anderem als vorsätzlichem Verhalten ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich in der Höhe auf den bei einem Schadenseintritt im Inland zu erwartenden gewöhnlichen Schaden, höchstens aber auf die nach dem jeweiligen Auftrag vom Kunden zu entrichtende Gesamtvergütung. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von Lyonic verursacht werden.
  10. Diese Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Lyonic. Eine eventuelle Haftung der Lyonic aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  11. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Lyonic resultieren.
  12. Der Kunde haftet gegenüber Lyonic für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Dokumente, Links und sonstige Materialien, die er Lyonic zur Abwicklung der Zusammenarbeit zur Verfügung stellt.
  13. Der Kunde stellt Lyonic von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und Kosten frei, die Lyonic dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, dementsprechend die Unterlagen des Kunden gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze beziehungsweise Verordnungen verstoßen. Der Kunde stellt Lyonic insbesondere von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der verwendeten Inhalte oder eines über einen Hyperlink verbundenen Angebots gegen Lyonic, insbesondere nach dem TMG, dem BDSG oder dem Mediendienste-Staatsvertrag erhoben werden, unverzüglich auf erstes Anfordern frei und erstattet auf Anforderung die der Lyonic entstehenden Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
§10 Zulässigkeit von Internetseiten
  1. Lyonic überprüft nicht, ob die Inhalte der Internetseiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind. Für eine mögliche Abstrafung durch Dritte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
  2. Der Auftraggeber ist ebenfalls für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Internetseiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen einschließlich der Suchbegriffe bzw. Keywords allein verantwortlich, gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
§11 Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Lyonic ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer die sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedienen, zu verarbeiten. Personenbezogene Daten des Kunden werden – soweit nichts anderes bestimmt – ohne weitere zusätzliche Einwilligung nur zum Zwecke der Bereitstellung der Leistungen, der Nutzung und gegebenenfalls der Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt. Lyonic übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung. Ein Weiterverkauf von Daten durch eine der Vertragsparteien ist ausgeschlossen.

§12 Geheimhaltung und Verschwiegenheit
  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der vertraglichen Zusammenarbeit erlangten, vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten und diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder über die zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen hinausgehend zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben.
  2. Unter vertraulichen Informationen im Sinne dieser AGB gelten alle mitgeteilten Informationen sowie ausgehändigten Daten, Unterlagen und Materialien, die im Rahmen des Vertrages direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden. §13 Schlussbestimmungen 1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. 2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Bielefeld.
  3. Lyonic behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Über die Änderung der AGB wird der Kunde unverzüglich informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Im Falle des Wiederspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter.
  4. Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.